Der Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR), deutsch: Das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE) sind maßgeblich für den Transport von Gefahrstoffen und die geltenden Vorschriften für Gefahrguttransporter.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüfen wir Fahrzeuge, die für den Transport gefährlicher Güter verwendet werden. Diese Abnahmen werden meist gemeinsam mit einer Hauptuntersuchung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob das jeweilige Fahrzeug den besonderen Vorschriften für den Transport der gefährlichen Güter geeignet ist.