Für Planwagenfahrten, Kutschfahrten durchs Watt oder generell Fahrten mit Kutschen, die zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden, müssen die Kutschen in Niedersachsen gemäß dem Niedersächsischen Kutschenerlass von Sachverständigen auf Tauglichkeit untersucht werden. Hierbei spielen die Unfallverhütungsvorschriften und die Verkehrssicherheit die Hauptrolle.
In Niedersachsen benötigt man für den gewerblichen Personentransport mit Kutschen:
- Den Sachkundenachweis VBG
- Ein Fahrabzeichen IV (oder vergleichbar)
- Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Die jährliche Abnahme der Kutsche(n) gemäß Kutschenerlass
- Die jährliche Überprüfung der Pferde und deren Haltung durch den Amtsveterinär