Für Gespanne gilt in Deutschland in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Bestimmte PKW, mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht und Busse bis zu 3,5 t (inkl. Anhänger), dürfen mit bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, wenn der Anhänger von der unteren Verkehrsbehörde zugelassen und für diese Geschwindigkeit abgenommen wurde.
Wir führen die 100 km/h-Abnahme für Sie durch. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
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Anforderungen für die Zulassung
- Zugfahrzeug mit ABS und max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger-Reifen max. 6 Jahre alt und mind. Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h)
- Anhänger mit hydraulischen Achsstoßdämpfern
- Kombinations-Stützlast orientiert am kleineren Wert separater Anhänger- bzw. Zugfahrzeug-Stützlasten
- Anhänger-Gesamtmasse darf max. Zugfahrzeug-Leermasse wiegen
- Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 (vom 01.07.2003) oder anderen technischen Einrichtungen mit Gutachten für sicheren Betrieb bis 120 km/h oder Zugfahrzeug mit speziellem Stabilitätssystem für Anhänger mit Herstellerbestätigung und Eintrag in Fahrzeugpapiere