Wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, steht es Ihnen grundsätzlich frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe zu Beauftragen.
Sie haben hier die Wahl, ob Sie den tatsächlichen Schadensumfang und die korrekte Schadenshöhe durch einen unabhängigen Sachverständigen oder den von der schadenregulierenden Versicherung bestellten Gutachter ermitteln lassen.