UVV-Fahrzeugprüfungen
Durch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist die jährliche Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nach § 57 BVG D29 verpflichtend festgelegt. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung erforderlich. Hierbei werden neben der grundsätzlichen Verkehrssicherheit auch die die Arbeitssicherheit betreffenden Punkte geprüft.
UVV-Prüfung von elektrischen Rolltoren und Türen
Ebenso wie Fahrzeuge sind auch Rolltore und Türen von gewerblich genutzten Gebäuden zu prüfen, wenn sie über elektrische Antriebe verfügen. Auch hier gilt in der Regel eine jährliche Prüfungsfrist.
Folgende Punkte sind einzuhalten:
- Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen durchgeführt werden
- Geprüft werden muss mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf
- Die Prüfung ist durch eine Bescheinigung und eine Prüfplakette zu bestätigen
- Die Dokumentation, also der unterzeichnete Prüfbericht, ist bis zur folgenden Prüfung auszubewahren
Was kann bei Missachtung der BG-Vorschriften passieren?
Wenn die Vorschriften der Berufsgenossenschaft nicht eingehalten werden und es zum Arbeitsunfall kommt, kann die BG die Versicherungsleistung verweigern, wenn der Unfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist.
Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld verhängen.