Technischer Dienst
Neuabnahmen / Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
Die GTÜ ist durch das Kraftfahrt-Bundesamt als Technischer Dienst für Gesamtfahrzeuge anerkannt und darf Neuabnahmen durchführen.
Wir erstellen Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858 sowie Gutachten nach § 21 StVZO, bei entsprechenden Fahrzeugänderungen in Verbindung mit § 19 Abs. 2 StVZO.
Wir erstellen die erforderlichen technischen Gutachten. Die Genehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis erteilt die zuständige Behörde.
Wenn Sie Fragen zu den Themen Fahrzeugneubau oder umfangreiche Umbauten von Fahrzeugen haben, wenden Sie sich an uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!
Neuausstellung von ADR-Zulassungsbescheinigungen
Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regeln die Beförderung gefährlicher Güter. Sie enthalten unter anderem besondere Anforderungen an die Bauart und Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge.
Gefahrgüter auf der Straße
Für bestimmte Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter ist eine ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug die besonderen technischen Anforderungen des ADR erfüllt.
Dies betrifft beispielsweise bestimmte Tankfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beförderung explosiver Stoffe.
Vor der Neuausstellung wird überprüft, ob die Bauart und Ausrüstung des Fahrzeugs den geltenden Vorschriften entsprechen. Dazu gehören je nach Fahrzeugart unter anderem die elektrische Ausrüstung, die Bremsanlage und Einrichtungen zur Verhütung von Brandgefahren.
Die ADR-Zulassungsbescheinigung ist zeitlich befristet. Für ihre Verlängerung ist eine jährliche technische Untersuchung erforderlich.
Ausnahmegutachten nach § 70 StVZO
Weichen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen von den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO ab, kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich sein. Dies betrifft beispielsweise Überschreitungen der zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen bei Großraum- und Schwertransporten, Baumaschinen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Wir erstellen technische Gutachten zur Beantragung oder Verlängerung entsprechender Ausnahmegenehmigungen. Über die Erteilung entscheidet die zuständige Behörde. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten kann zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich sein.