Nichtamtliche Leistungen & Services
Schadensgutachten
Wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe zu beauftragen.
Bei erkennbar geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Die Kosten eines ausführlichen Gutachtens werden in solchen Fällen nicht immer von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei Kaskoschäden sollten Sie die Beauftragung eines Gutachters vorab mit Ihrer Versicherung abstimmen.
Fahrzeugbewertungen
Verkaufsbewertung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, hilft eine Fahrzeugbewertung dabei, einen realistischen Angebotspreis festzulegen. Sie bietet Ihnen eine nachvollziehbare Grundlage für die Preisgestaltung und die anschließenden Verkaufsverhandlungen.
Kurzbewertung
Wenn Sie ein Leasing-Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein neues tauschen, eine Versicherungseinstufung vornehmen oder Ihr Fahrzeug grundsätzlich einschätzen lassen möchten, kann eine kurze schriftliche Bewertung Ihres Fahrzeuges sinnvoll sein. Hierbei wird Ihr Fahrzeug äußerlich in Augenschein genommen und die Ihnen bekannten Informationen und Mängel festgehalten.
Vereinbaren Sie einfach einen Besichtigungstermin mit einem unserer Sachverständigen!
Bewertung außergewöhnlicher Fahrzeuge
Außergewöhnliche Fahrzeuge, wie Oldtimer, Sonderfahrzeuge oder Eigenbauten sollten gesondert bewertet werden, denn Reparaturaufwand und Ersatzteilpreise sind meistens nicht mit denen von regulären Fahrzeugen zu vergleichen.
Wir ermitteln den genauen Fahrzeugzustand, fotografieren alles Wichtige und bewerten nach ausführlicher Marktrecherche den Wert Ihres Wagens. Diese Art der Wertermittlung ist dann wichtig, wenn ein Fahrzeug ausreichend versichert werden soll.
Tachoprüfungen
Das Ing.-Büro Hemken & Bohlen kann mit einem kalibrierten Geschwindigkeitsmessgerät prüfen, inwieweit ein Tachometer zu viel oder zu wenig anzeigt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug Front-, Heck- oder Allradantrieb hat. Auch Motorräder können geprüft werden.
Bei dieser Tachoprüfung handelt es sich nicht um die Überprüfung von EG-Kontrollgeräten.
UVV-Prüfungen
UVV-Fahrzeugprüfungen
Fahrzeuge im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 müssen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Dazu gehören sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit.
Eine Hauptuntersuchung allein deckt die Prüfung der Arbeitssicherheit nicht ab. Geprüft werden beispielsweise auch Einrichtungen zur Ladungssicherung und die betriebliche Sicherheitsausstattung.
Die Prüfergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
Kraftbetätigte Türen und Tore in Arbeitsstätten müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Dabei sind die Herstellervorgaben und die betrieblichen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die ASR A1.7 sieht als Regel eine mindestens jährliche Wiederholungsprüfung vor.
Die Prüfung erfolgt durch entsprechend sachkundige Personen. Kontrolliert werden insbesondere die sicherheitsrelevanten Bauteile und Schutzeinrichtungen.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Eine Prüfplakette kann den nächsten Termin kenntlich machen, ersetzt jedoch nicht den Prüfbericht.
Ladekabelprüfung nach DGUV V3
Im betrieblichen Einsatz müssen mobile Ladekabel für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Prüfung umfasst eine Sichtkontrolle auf Beschädigungen sowie elektrische Messungen und die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Funktionen - abgestimmt auf den jeweiligen Ladekabeltyp. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Die erforderlichen Prüfabstände richten sich nach der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen und den Herstellerangaben.
Prüfung von Kutschen und Fuhrwerken
Für gewerbsmäßig eingesetzte Fuhrwerke mit Zugtieren ist in Niedersachsen mindestens einmal jährlich eine technische Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Grundlage ist der Zugtierfahrbetriebsrunderlass vom 5. Februar 2026.
Die Prüfung dient der Kontrolle der Betriebssicherheit. Der verkehrssichere Zustand wird durch eine gültige Prüfplakette am Fahrzeug nachgewiesen. Die Prüfbescheinigung wird in einem Kutschenpass beziehungsweise Prüfbuch dokumentiert.
Für den gewerbsmäßigen Fahrbetrieb ist außerdem eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich. Gespannführer müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, beispielsweise durch den Kutschenführerschein B der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder eine gleichwertige Fahrprüfung. Für bestimmte bereits anerkannte Sachkundenachweise gelten Übergangsregelungen.
Die technische Fahrzeugprüfung ersetzt nicht die tierschutzrechtlichen Anforderungen und Kontrollen.
Campinggasprüfungen nach G 607
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen versorgen beispielsweise Kocher, Heizungen und Kühlschränke. Damit diese sicher betrieben werden können, ist eine regelmäßige Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Dabei werden unter anderem die Dichtheit der Gasanlage und die Funktion der angeschlossenen Geräte überprüft.
Die Campinggasprüfung erfolgt unabhängig von der Hauptuntersuchung und muss alle 24 Monate durchgeführt werden. Zusätzlich ist sie vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage sowie vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich.
Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Prüfung gemäß § 60 StVZO verpflichtend. Sie trägt dazu bei, Undichtigkeiten und andere sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen.