Nichtamtliche Leistungen & Services

Schadensgutachten

    Wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, steht es Ihnen grundsätzlich frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe zu Beauftragen.

    Sie haben hier die Wahl, ob Sie den tatsächlichen Schadensumfang und die korrekte Schadenshöhe durch einen unabhängigen Sachverständigen oder den von der schadenregulierenden Versicherung bestellten Gutachter ermitteln lassen.

    Fahrzeugbewertungen

      Verkaufsbewertung

      Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, kann es sehr hilfreich sein zu wissen, was Sie dafür realistisch verlangen können. So gehen Sie sicher, dass Sie zum einen genug für Ihren Wagen erzielen und zum anderen den Preis nicht zu hoch ansetzen und dadurch mögliche Käufer abschrecken. Gerade in unserer schnellebigen Zeit mit den vielen Möglichkeiten online zu Vergleichen kann eine solide Verkaufsbewertung den entscheidenden Unterschied machen!

      Kurzbewertung

      Wenn Sie ein Leasing-Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein neues tauschen, eine Versicherungseinstufung vornehmen, oder Ihr Fahrzeug grundsätzlich einschätzen lassen möchten kann eine kurze schriftliche Bewertung Ihres Fahrzeuges sinnvoll sein. Hierbei wird Ihr Fahrzeug äußerlich in Augenschein genommen und die Ihnen bekannten Informationen und Mängel festgehalten.

      Vereinbaren Sie einfach einen Besichtigungstermin mit einem unserer Sachverständigen!

      Bewertung außergewöhnlicher Fahrzeuge

      Außergewöhnliche Fahrzeuge, wie Oldtimer, Sonderfahrzeuge oder Eigenbauten sollten gesondert bewertet werden, denn Reperaturaufwand und Ersatzteilpreise sind meistens nicht mit denen von regulären Fahrzeugen zu vergleichen.

      Wir ermitteln den genauen Fahrzeugzustand, fotografieren alles wichtige und bewerten nach ausführlicher Marktrecherche den Wert Ihres Wagens. Diese Art der Wertermittlung ist dann wichtig, wenn ein Fahrzeug ausreichend versichert werden soll.

      Tachoprüfungen

        Das Ing.-Büro Hemken & Bohlen kann mit einem kalibrierten Geschwindigkeitsmessgerät prüfen, in wie weit ein Tachometer zu viel oder zu wenig anzeigt.

        Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug Front-, Heck- oder Allradantrieb hat. Auch Motorräder können geprüft werden.

        Bei dieser Tachoprüfung handelt es sich nicht um die Überprüfung von EG-Kontrollgeräten.

        UVV-Abnahmen

        UVV-Fahrzeugprüfungen

        Durch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist die jährliche Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen verpflichtend festgelegt. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung erforderlich. Hierbei werden neben der grundsätzlichen Verkehrssicherheit auch die die Arbeitssicherheit betreffenden Punkte geprüft.

         

        UVV-Prüfung von elektrischen Rolltoren und Türen

        Ebenso wie Fahrzeuge sind auch Rolltore und Türen von gewerblich genutzten Gebäuden zu prüfen, wenn sie über elektrische Antriebe verfügen. Auch hier gilt in der Regel eine jährliche Prüfungsfrist.

        Folgende Punkte sind einzuhalten:

         

        • Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen durchgeführt werden
        • Geprüft werden muss mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf
        • Die Prüfung ist durch eine Bescheinigung und eine Prüfplakette zu bestätigen
        • Die Dokumentation, also der unterzeichnete Prüfbericht, ist bis zur folgenden Prüfung auszubewahren

        Was kann bei Missachtung der BG-Vorschriften passieren?

         

        Wenn die Vorschriften der Berufsgenossenschaft nicht eingehalten werden und es zum Arbeitsunfall kommt, kann die BG die Versicherungsleistung verweigern, wenn der Unfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt zurückzuführen ist.

        Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld verhängen.