Amtliche Leistungen & Services
Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) ist für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Leichtkrafträder und Wohnwagen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben hiervon unberührt.
Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist, die geltenden Umweltanforderungen erfüllt und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dabei werden auch technische Änderungen am Fahrzeug berücksichtigt.
Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gehört grundsätzlich auch die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems, kurz UMA, zur Hauptuntersuchung. Sie ist allgemein als Abgasuntersuchung bekannt.
Aufbewahrungspflicht
Den Untersuchungsbericht müssen Sie gemäß § 29 Abs. 10 StVZO mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und zuständigen Personen auf Verlangen vorlegen.
Bei Vorgängen in der Zulassungsbehörde kann die Vorlage entfallen, wenn der nächste HU-Termin aus einem anderen amtlichen Dokument hervorgeht, beispielsweise aus der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Ist der Untersuchungsbericht verloren gegangen, wenden Sie sich für eine Zweitschrift an die Prüforganisation, die die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat. Kann keine Zweitschrift beschafft werden, ist grundsätzlich eine neue Hauptuntersuchung erforderlich.
Überziehung der HU-Frist
Auch bei einer verspäteten Hauptuntersuchung beginnt die neue Frist mit dem Monat der tatsächlich durchgeführten HU. Eine Rückdatierung erfolgt nicht.
Wird die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschritten, ist eine vertiefte Untersuchung erforderlich. Dafür erhöht sich das HU-Entgelt um 20 Prozent. Zusätzlich können wegen der Fristüberschreitung Verwarnungs- oder Bußgelder anfallen.
| Fahrzeugart | Erste HU nach Erstzulassung | Weitere HU |
| Pkw bei üblicher privater Nutzung | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Motorräder und Leichtkrafträder | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
| Anhänger bis einschließlich 750 kg | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Gebremste Anhänger über 750 kg bis einschließlich 3,5 t | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
| Anhänger über 3,5 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
| Lkw bis einschließlich 3,5 t | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
| Lkw über 3,5 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
| Wohnmobile bis einschließlich 3,5 t | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
| Wohnmobile über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t | Nach 24 Monaten | Bis zu einem Fahrzeugalter von 72 Monaten alle 24 Monate, danach alle 12 Monate |
| Wohnmobile über 7,5 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
Änderungsabnahmen
Technische Änderungen am Fahrzeug, beispielsweise eine Tieferlegung oder andere Rad-Reifen-Kombinationen, können eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich machen. Ob eine Abnahme notwendig ist, ergibt sich aus den Genehmigungen und Auflagen der verwendeten Teile.
Als Grundlage dienen beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine nationale Teiletypgenehmigung oder ein innerhalb der Übergangsfrist verwendbares Teilegutachten. Vorhandene gültige Teilegutachten können grundsätzlich noch bis einschließlich 19. Juni 2028 für Änderungsabnahmen genutzt werden.
Änderungen außerhalb des genehmigten Umfangs oder Verwendungsbereichs können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und eine Einzelbegutachtung erforderlich machen.
Sicherheitsprüfungen
Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine zusätzliche Prüfung für schwere Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und schwere Anhänger. Ob und wann sie vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse, Geschwindigkeit und Fahrzeugalter ab.
Geprüft werden insbesondere Fahrgestell und Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage. Die SP ergänzt die Hauptuntersuchung durch eine gezielte Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile.
Den nächsten SP-Termin erkennen Sie an der Prüfmarke auf dem SP-Schild und den Prüfunterlagen.
Überziehung der SP-Frist
Die Sicherheitsprüfung muss spätestens im ausgewiesenen Fälligkeitsmonat durchgeführt werden. Wird die Frist überschritten, ist grundsätzlich eine Hauptuntersuchung in Verbindung mit einer Sicherheitsprüfung erforderlich.
Eine Überschreitung um höchstens einen Monat ist nur zulässig, wenn die Prüfstelle trotz rechtzeitiger Beauftragung die Prüfung nicht fristgerecht durchführen konnte und dies im Prüfprotokoll bestätigt.
Tempo 100 für Anhänger
Für Gespanne gilt in Deutschland in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
PKW, mehrspurige Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse dürfen unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h auf den dafür zulässigen Straßen fahren. Die Überprüfung, ob Ihr Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt, führen wir für Sie durch. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
Tipp: Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie in der Info-Broschüre der GTÜ.
Prüfung von Gefahrgutfahrzeugen
Für bestimmte Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter gelten besondere technische Anforderungen. Maßgeblich sind das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Wir prüfen, ob die betreffenden Fahrzeuge die vorgeschriebenen Anforderungen an Bauart und Ausrüstung erfüllen. Dazu gehören je nach Fahrzeugart beispielsweise die Bremsanlage, die elektrische Ausrüstung und Einrichtungen zur Verhütung von Brandgefahren.
Zur Verlängerung einer ADR-Zulassungsbescheinigung ist eine jährliche technische Untersuchung erforderlich. Diese kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Oldtimergutachten
Für die Einstufung als Oldtimer muss ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Zudem muss es der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Mit einer Begutachtung nach § 23 StVZO prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen erfüllt. Das Gutachten benötigen Sie für ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07-Kennzeichen.
Das H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen wird einem einzelnen Fahrzeug zugeteilt. Es ermöglicht die reguläre Teilnahme am Straßenverkehr und ist nicht auf Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen beschränkt. Die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen bleiben erforderlich.
Das rote 07-Kennzeichen
Ein rotes 07-Kennzeichen kann für mehrere entsprechend eingetragene Oldtimer verwendet werden. Es erlaubt jedoch keine allgemeine Alltagsnutzung.
Zulässig sind insbesondere Fahrten zu und von Oldtimerveranstaltungen sowie die Teilnahme daran, Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zur Reparatur oder Wartung. Für die Verwendung sind ein Fahrzeugscheinheft und die vorgeschriebenen Fahrtaufzeichnungen erforderlich.
Prüfungen nach BOKraft
Für Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, gelten besondere Anforderungen. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) regelt unter anderem die Ausrüstung und Beschaffenheit von Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Kraftomnibussen.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob die Fahrzeuge die geltenden Vorschriften der BOKraft erfüllen. Dazu gehören je nach Fahrzeugart beispielsweise die vorgeschriebene Kennzeichnung und besondere Sicherheitseinrichtungen.
Vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in einem Unternehmen ist grundsätzlich eine außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft erforderlich. Für fabrikneue Fahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen vorgesehen.